Entwurfsplanung: Definition, Bedeutung & rechtliche Aspekte im Bauwesen

Die Entwurfsplanung spielt eine zentrale Rolle in der Objektplanung und ist ein unverzichtbarer Schritt bei der Realisierung von Bauvorhaben. Sie bildet die Grundlage für die weitere Planung und Durchführung eines Bauprojekts und muss dabei verschiedene gesetzliche Vorgaben sowie technische Anforderungen erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Entwurfsplanung, ihre Phasen und rechtlichen Aspekte, die für eine erfolgreiche Umsetzung eines Bauvorhabens unerlässlich sind.

Was ist die Entwurfsplanung?

Die Entwurfsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung von Bauprojekten, der nach der Vorplanung und vor der Genehmigungsplanung stattfindet. Sie dient der detaillierten Ausarbeitung des Entwurfs eines Bauvorhabens und umfasst die Entwicklung von Plänen, Zeichnungen und Berechnungen, die sowohl die funktionalen als auch die ästhetischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Bauherrn berücksichtigen. Ziel der Entwurfsplanung ist es, einen genehmigungsfähigen Plan zu erstellen, der als Grundlage für die Ausführungsplanung dient.

Phasen der Entwurfsplanung nach HOAI

Die Entwurfsplanung ist Teil des Leistungsbildes in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und wird in mehreren Phasen strukturiert:

  1. Grundlagenermittlung (HOAI § 34 Abs. 2 Nr. 1): Festlegung der Anforderungen des Bauvorhabens, Prüfung von Baurecht und finanziellen Aspekten.
  2. Vorplanung (HOAI § 34 Abs. 2 Nr. 2): Erstellung eines groben Entwurfs und einer ersten Kostenschätzung.
  3. Entwurfsplanung (HOAI § 34 Abs. 2 Nr. 3): Detaillierte Ausarbeitung des Entwurfs, einschließlich Zeichnungen, Skizzen und Leistungsverzeichnis.
  4. Genehmigungsplanung (HOAI § 34 Abs. 2 Nr. 4): Einreichung der Planung zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden.
  5. Ausführungsplanung (HOAI § 34 Abs. 2 Nr. 5): Erstellung detaillierter Werkpläne für die Bauausführung.

Rechtliche Grundlagen der Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung muss zahlreiche rechtliche Anforderungen und Normen erfüllen. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Landesbauordnungen (LBO), die für jedes Bundesland spezifische Anforderungen an die Bebauung und Nutzung festlegen.
  • § 14 BauGB: Bauplanungsrecht, das die allgemeinen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschreibt.
  • DIN-Normen: Technische Vorschriften, die die Qualität und Ausführung von Bauteilen und Materialien betreffen.
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Brandschutzverordnungen: Spezifische Vorgaben zum Brand- und Sicherheitschutz sowie zur Nutzung von Gebäuden.

Leistungen der Entwurfsplanung nach HOAI

Gemäß HOAI umfasst die Entwurfsplanung die folgenden Hauptleistungen:

  • Entwicklung der Planungsidee: Erarbeitung des Grundkonzepts auf Basis der Wünsche des Bauherrn.
  • Erstellung von Entwurfszeichnungen: Anfertigung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten.
  • Abstimmung mit Fachplanern: Integration von statischen, haustechnischen und weiteren Planungen in das Entwurfskonzept.
  • Einhaltung der Normen und Vorschriften: Sicherstellung der Übereinstimmung mit baurechtlichen und energetischen Anforderungen.
  • Kostenschätzung: Erste Schätzung der voraussichtlichen Baukosten.

Bedeutung der Entwurfsplanung im Bauprozess

Die Entwurfsplanung hat eine fundamentale Bedeutung, da sie die Grundlage für alle nachfolgenden Planungsphasen bildet. Fehler oder unklare Definitionen in dieser Phase können zu erheblichen Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Die Entwurfsplanung gewährleistet, dass das geplante Bauvorhaben technisch umsetzbar ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie bildet daher die Basis für die Genehmigungsplanung und die späteren Ausführungspläne.

Fehler in der Entwurfsplanung und deren Folgen

Fehler in der Entwurfsplanung können sowohl technische als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Falsche Dimensionierungen oder unrealistische Baukostenberechnungen.
  • Nichtbeachtung von Bauvorschriften, was zu Ablehnungen seitens der Behörden führen kann.
  • Fehler bei der Abstimmung mit Fachplanern, die zu baulichen Mängeln oder Sicherheitsproblemen führen können.

Solche Fehler können zusätzliche Kosten verursachen, den Bauablauf verzögern oder sogar zu rechtlichen Streitigkeiten mit dem Bauherrn führen.

Haftung bei Fehlern in der Entwurfsplanung

Die Haftung für Fehler in der Entwurfsplanung liegt grundsätzlich beim Architekten oder Ingenieur, der für die Erstellung des Entwurfs verantwortlich ist. Diese Haftung umfasst Schäden, die durch Fehler in der Planung entstehen, beispielsweise durch unzureichende Abstimmungen mit den Behörden oder die Nichteinhaltung von technischen Normen. In der Regel sind Architekten und Ingenieure haftpflichtversichert, jedoch können Haftungsbeschränkungen vertraglich festgelegt werden.

Entwurfsplanung: Ein FAQ für juristische Aspekte

1. Was versteht man unter Entwurfsplanung?

Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen innerhalb der Objektplanung, wie sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist. Diese Tätigkeit umfasst die Entwicklung eines Gebäude- oder Raumgestaltungskonzepts, welches die Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich Funktion, ästhetischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte berücksichtigt, auch wenn es für den späteren Bauantrag noch nicht abgeschlossen ist. Sie liegt zwischen der Vorplanung und der Genehmigungsplanung und stellt somit einen wichtigen Schritt im Planungsprozess dar.

2. Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Entwurfsplanung?

Die Entwurfsplanung ist in §39 Abs. 2 Nr. 3 Honorarrecht für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt. Die HOAI legt fest, welche Leistungen und Honorare für Architekten und Ingenieure im Bereich der Objektplanung anfallen. Dabei werden in mehreren Paragrafen sowohl die Inhalte der Leistungen als auch die Kriterien für die Honorierung erläutert. Hierdurch wird gewährleistet, dass Auftraggeber und Auftragnehmer einheitliche und verbindliche Rechtsgrundlagen für ihre Zusammenarbeit haben.

3. Was sind die Hauptaufgaben der Entwurfsplanung?

Die Hauptaufgaben der Entwurfsplanung sind die Konzeption und Ausarbeitung eines Bauvorhabens nach den Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers. Dazu gehört die Erstellung von Vorentwürfen, Entwurfszeichnungen und -berechnungen, die Einbindung von notwendigen Fachplanungen (z. B. Statik, Haustechnik) sowie die Abstimmung mit Behörden und anderen am Projekt beteiligten Parteien. In diesem Zusammenhang werden auch städtebauliche, baurechtliche und gestalterische Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Umsetzung des Bauvorhabens zu erreichen.

4. Welche Leistungen umfasst die Entwurfsplanung nach HOAI?

Nach §39 Abs. 2 Nr. 3 HOAI umfasst die Entwurfsplanung folgende Leistungen:

  • Entwicklung der Planungsidee/Grundkonzeption auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers
  • Erstellung von Entwurfszeichnungen inklusive Grundrisse, Schnitte, Ansichten und dazugehöriger Berechnungen
  • Abstimmung mit Fachplanern und Einbindung von deren Konzepten in den Entwurf
  • Prüfung der Formalitäten, z.B. Einhaltung von Bauordnungen, Normen, energetischen Anforderungen
  • Orientierende Kostenschätzung des geplanten Bauvorhabens
  • Abstimmung mit Behörden und anderen beteiligten Parteien, z. B. Planungs- und Genehmigungsbehörden

5. Wie erfolgt die Honorarberechnung für die Entwurfsplanung?

Das Honorar für die Entwurfsplanung richtet sich nach der Honorarzone und dem Kostenaufwand des Bauvorhabens, die nach der HOAI festgelegt sind. Hierbei wird die Honorarzone je nach Schwierigkeitsgrad und Anforderungen des Projekts bestimmt und in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens auf eine Honorartafel zurückgeführt, um das Honorar festzulegen.

6. Welche Fehler können bei der Entwurfsplanung auftreten und welche Folgen hat das?

Fehler bei der Entwurfsplanung können sowohl technischer als auch rechtlicher Natur sein. Technische Fehler können etwa in der falschen Dimensionierung von Bauteilen oder der fehlerhaften Planung von Anschlussdetails liegen. Rechtliche Fehler können beispielsweise die Nichteinhaltung von Vorschriften oder das Auslassen von notwendigen Abstimmungen mit Behörden sein. Solche Fehler können zu erheblichen Mehrkosten, Bauverzögerungen oder sogar zur Unbrauchbarkeit des geplanten Objekts führen. In solchen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen oder das Honorar für die Entwurfsplanung mindern.

7. Welche Rolle spielt der Bauherr bei der Entwurfsplanung?

Der Bauherr ist der Auftraggeber und somit derjenige, der die Vorgaben und Anforderungen für die Entwurfsplanung festlegt. Er trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben und muss gegebenenfalls auch bei Unklarheiten oder Änderungswünschen mit den Architekten oder Ingenieuren kommunizieren. Letztendlich trägt der Bauherr auch die Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und muss in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass die Entwurfsplanung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.

8. Wie ist die Haftung bei Fehlern in der Entwurfsplanung geregelt?

Die Haftung für Fehler in der Entwurfsplanung liegt grundsätzlich beim Architekten oder Ingenieur, der die Leistung erbracht hat. Dabei ist zu prüfen, ob ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) vorliegt und in welchem Umfang der Schaden aufgrund dieses Fehlers entstanden ist. In der Regel sind Architekten und Ingenieure haftpflichtversichert, sodass Schadensersatzansprüche von den betroffenen Personen abgedeckt werden können. Eine Haftungsbeschränkung kann jedoch vertraglich vereinbart werden, dazu sollte im Einzelfall juristischer Rat eingeholt werden.

9. Was passiert, wenn sich während der Ausführung Änderungen an der Entwurfsplanung ergeben?

Änderungen an der Entwurfsplanung während der Ausführung sind nicht unüblich und können aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein – beispielsweise aufgrund von unvorhergesehenen bautechnischen Problemen oder geänderten Anforderungen des Bauherrn. In solchen Fällen ist es wichtig, dass eine aktualisierte Entwurfsplanung erstellt wird und alle beteiligten Parteien darüber informiert sind. Abhängig vom Umfang der Änderungen können hierbei auch mehr Kosten anfallen oder es kann eine Anpassung des Honorars für die Entwurfsplanung erforderlich sein.

10. Sind Entwurfsplanungen verbindlich?

Entwurfsplanungen sind in der Regel noch nicht verbindlich, da sie als Arbeitsgrundlage für die weiteren Planungsschritte dienen und vor der Genehmigungsplanung noch Anpassungen und Änderungen vorgenommen werden können. Allerdings sollte sich der Auftraggeber – also der Bauherr – damit einverstanden erklären, dass der Entwurf seinen Anforderungen entspricht, bevor er weiterbearbeitet wird. Erst mit der Einreichung des Bauantrags und der Genehmigungserteilung sowie dem Abschluss von Bauverträgen wird die Planung verbindlich.

Fazit: Die Entwurfsplanung als Grundlage für den Bauerfolg

Die Entwurfsplanung ist ein entscheidender Schritt im Bauprozess. Sie sorgt dafür, dass alle relevanten Aspekte eines Bauvorhabens berücksichtigt werden und der Entwurf den rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Um mögliche Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, mit erfahrenen Architekten und Ingenieuren zusammenzuarbeiten, die die Entwurfsplanung fachgerecht und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durchführen.